Immobilien Zwangsversteigerung & Versteigerung günstig
Zwangsversteigerungen von Immobilien
Gut und günstig zur eigenen Immobilie. Versteigerungen von Immobilien ermöglichen dem Interessenten so manch ein Schnäppchen denn Immobilien kaufen bei einer Zwangsversteigerung kann u.U. viel günstiger sein als das auf dem freien Immobilienmarkt möglich ist.
Vom kleinen Häuschen bis zu kompletten Firmen Immobilien kann dabei auf einer Versteigerung so ziemlich alles erworben werden was als Immobilie bezeichnet wird.
Wie stelle ich es am geschicktesten an meine Immobilie auf jeden Fall unter den Hammer kommen zu lassen??
...um Ersten, zum Zweiten, und zum Dritten, hört man diese Worte, dann müssen sie nicht zwangsläufig zu der markigen Stimme eines der vielen Auktionatoren von Sotheby’s gehören!
Nein, dieser Ausruf kann durchaus auch zu einer, durch Mundart gefärbten Stimme eines Auktionators auf dem flachen Land, irgendwo in unserer schönen Republik gehören!
Denn zum Leidwesen vieler Immobilienbesitzer die, wenn sie diesen Ausruf vom Auktionator hören und deren Immobilientraum spätestens zu diesem Zeitpunkt zerplatzt, kommt beim Käufer, der gerade in diesem Moment, genau diese Immo vielleicht für den sprichwörtlichen Preis von Apfel und Ei ersteigert hat, große Freude auf! i>Nun, was soll man tun, der ehemals stolze Immobilien Besitzer kann einem zwar leidtun, aber wie in der Natur auch, gilt bei der Zwangsversteigerung ganz einfach das erbarmungslose Gesetz von Fressen und Gefressen werden.
Wie kommt es aber eigentlich überhaupt dazu, dass eine Immobilie unter den Hammer kommt?
Die häufigste Ursache dass es zur Zwangsversteigerung kommt ist oftmals eine unzureichende Finanzierungsplanung.
Wenn dann noch Krankheit oder Arbeitslosigkeit dazukommen ist der Immobilientraum oft innerhalb weniger Monate geplatzt.
Ebenso sind Ehescheidungen auch nicht gerade dazu angetan eine Immobilienfinanzierung dauerhaft zu begleiten. Denn oft brechen ehemals unsterblich Verliebte ihren Treueschwur, indem sie den gemeinsamen Lebensweg nicht erst dann beenden, wenn der Tod ganz einfach keine andere Wahl mehr lässt Ehe und Partnerschaft zu scheiden, sondern sie müssen ihr gemeinsames Hab und Gut oft schon nach wenigen Jahren wieder auseinanderdividieren.
Und diese Ent -"Scheidung" hat dann eben manchmal auch die Scheidung von der gemeinsamen Immobilie zur Folge!
Wenden wir uns jetzt aber diesen Zeitgenossen zu die geradezu darauf lauern, dass die zuvor beschriebene Situation eintritt und ehemalige Häuslebauer ihre Immos wieder veräußern müssen. Gelingt es nämlich nicht die Immobilie freihändig zu verkaufen, sprich gemeinsam mit der finanzierenden Bank einen Weg zu finden um die Immobilie auf regulärem Weg zu veräußern, dann kommt es irgendwann zur Zwangsversteigerung. Von der ersten Mahnung bis zum Versteigerungstermin kann zwar manchmal mehr als ein Jahr vergehen, dennoch irgendwann ist der Termin dann doch da.
Und genau diesen Termin gilt es für den potentiellen Immobilienersteigerer herauszufinden.
Hierbei hat sich die Methode übers Internet recht gut bewährt, beispielsweise unter " www.versteigungen.de" wird jeder der sich für eine Versteigerungs Immo interessiert sehr schnell fündig. Dort nämlich einfach den gewünschten Kauf Ort eingeben und innerhalb weniger Sekunden erscheinen auf dem Bildschirm alle vakanten Immobilien, inklusive aller Daten und Fakten die den Ersteigerer interessieren könnten.
Ist dann eine passende Immobilie gefunden, kann zumeist das Exposee, zusammen mit einem Wertgutachten der zur Versteigerung anstehenden Immobilie, direkt über den häuslichen PC ausgedruckt werden. Immer vorausgesetzt man ist stolzer Besitzer eines Druckers, bei dem nicht gerade eben erst das letzte Farbtröpflein, das ebenfalls letzte Blatt Druckerpapie benetzt hat.
Hier ist dann übrigens auch der geschätzte Marktwert des Hauses oder der Eigentumswohnung anzufinden. Diese Preisangabe nimmt man zur Grundlage für die, vor Versteigerungstermin zu entrichtende Anzahlung in Höhe von 10 % des Immo -Verkehrswertes.
Übrigens muss seit geraumer Zeit die 10-prozentige Anzahlung schon ca. 1 Woche vor Termin beim Versteigerungsgericht vorliegen, hierbei genügt aber dann durchaus auch ein bankbestätigter Scheck. Früher war es übrigens möglich die Anzahlung direkt beim Termin auch in bar zu hinterlegen.
Geht es dann ums "Eingemachte" nämlich die Versteigerung als solche, dann muss beim ersten Versteigerungstermin eine seit Jahrzehnten gültige Regel befolgt werden. Die Immo darf nämlich bei diesem ersten Termin nicht unterhalb einer Grenze von 7/10 tel des Verkehrswertes unter den Hammer kommen.
Diese Verordnung ist darin begründet, dass bei Versteigerungen die Immos nicht weit unter ihrem tatsächlichen Verkehrswert "weggehen".
Dieser Schutz greift allerdings nur beim ersten Versteigerungstermin, danach befindet sich der Immobilienpreis für den potentiellen Käufer manchmal geradezu im freien Fall und dies dann selbstverständlich zum deutlichen Nachteil des Schuldners. Hierbei hat allerdings die Bank oder das sonstige Institut das die jeweiligen Versteigerungen angestrengt hat, zumeist einen "Beobachter" vor Ort. Grund hierfür sind die Befürchtungen der Banken dass die Immos bei Versteigerungen in zweiten und nachfolgenden Terminen dann weit unter Wert versteigert werden und somit dann nicht einmal der Erlös in Höhe der Gläubigerforderung erzielt wird.
Hier kann es dann schon auch mal passieren, dass die Banken welche die Versteigerungen betrieben haben selbst wieder zu Käufer werden!
Emotionsbereinigt lässt sich allerdings festhalten, dass für den Betroffenen einer Immobilien Versteigerung das Attribut "Zwangs-" einen äußerst faden Beigeschmack beinhaltet, für den Immobilienkäufer jedoch oft eine hervorragende Möglichkeit darstellt seinen Immobilientraum zum Schnäppchenpreis zu realisieren!
